Unsere Leistungen
Die Anwaltschaft gehört zu den staatlich streng reglementierten Berufen. Rechtsanwalt kann werden, wer mit dem zweiten juristischen Staatsexamen die Befähigung für das Richteramt erworben hat. Lange Zeit war in der Anwaltschaft, wie in den meisten freien Berufen, der Einzelanwalt der Regelfall. Dieser konnte aufgrund der persönlichen Betreuung und Beratung eine langfristige und individuelle Mandantenbeziehung gewährleisten. Der Einzelanwalt ist ein aussterbender Vertreter unseres Berufsstandes.
Nahezu alle Rechtsgebiete ufern mehr und mehr aus. Viele Gesetze mit hoher Relevanz im täglichen Leben werden ständig geändert. Während früher verhältnismäßig wenige Gerichtsentscheidungen, vornehmlich solche der Obergerichte, veröffentlicht wurden, findet man heute Fachzeitschriften für nahezu jedes auch noch so begrenzte Rechtsgebiet mit einer schier unübersehbaren Fülle an Einzelentscheidungen, vom jeweiligen obersten Bundesgericht, bis hin zur ersten Instanz. Gleichzeitig sind in Deutschland große überörtliche Sozietäten mit teilweise hunderten von Anwälten entstanden oder haben sich, aus England und Amerika kommend, in den Großstädten angesiedelt. In unserer Region finden sich mittlerweile Kanzleien mit zehn und mehr Anwälten. Gelegentlich wird allerdings auch nach Außen Größe dargestellt, wo tatsächlich nur wenige Berufsträger vollumfänglich tätig sind.
Unsere Kompetenzen im Einzelnen:
- Zivilrecht
- Arbeitsrecht
[Fachanwaltschaft RA Kempf] - Privates Baurecht
- Verkehrsrecht
[Fachanwaltschaft RA Kempf] - Familienrecht
- Erbrecht
- Strafrecht und Ordnungswidrigkeitsrecht
- Gewerblicher Rechtsschutz
[Abmahnungen im Urheberrecht] - Zwangsvollstreckungsrecht
- Sozialrecht
- Recht des Öffentlichen Dienstes / Beamtenrecht einschließlich Disziplinarrecht
- Soldatenrecht
Unsere Spezialisierungen erlauben uns eine umfassende Beratung auf der Höhe der Zeit. Wo es sich anbietet, arbeiten wir im Team. Andererseits haben Sie bei uns einen Ansprechpartner und müssen nicht ständig mit wechselnden Sachbearbeitern zurechtkommen. Wir sind außerdem davon überzeugt, dass es, bei aller Spezialisierung, der Qualität der eigenen Arbeit abträglich ist, wenn der Anwalt zum reinen Fachidioten verkümmert. Denn Ausbildungsziel und Ausbildungsanspruch der deutschen Juristenausbildung sind,
"dem Rechtsstaat verpflichtete Juristinnen und Juristen, die das Recht mit seinen geschichtlichen, philosophischen, gesellschaftlichen, politischen und wirtschaftlichen Bezügen kennen, die Fähigkeit zur methodischen Rechtsanwendung besitzen und in der Lage sind, sich in alle Bereiche der Rechtspraxis einzuarbeiten" [§ 1 Abs. 1 JAG Rheinland-Pfalz].
Diesen Anspruch wollen wir nicht aufgeben. Wir sehen darin auch die Grundlage für unsere berufliche Zufriedenheit. Juristische “Fließbandarbeit” ist unsere Sache nicht. Monotonie zieht eben oft auch abnehmende Aufmerksamkeit und damit Fehler nach sich.
Wir halten den Zugang zu (entgeltpflichtigen) elektronischen Fach-Datenbanken vor, die uns eine schnelle, umfassende und aktuelle Recherche in Rechtsprechung / Fachliteratur ermöglicht.
Wir sind postulationsfähig, das heißt vertretungsberechtigt, bei allen deutschen Gerichten mit Ausnahme der Zivilsenate des Bundesgerichtshofs. Dort sind nur die ausschließlich beim BGH zugelassenen Rechtsanwälte tätig. Bei Bedarf vermitteln wir Sie an eine(n) dieser Kolleginnen / Kollegen.